Was der Kirchenaustritt ändert

Neutral erklärt: Steuer, kirchliche Feiern, Wiedereintritt und Teilaustritt.

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Steht auf Ihrer letzten Steuerrechnung oder Veranlagung («steuerbares Einkommen Kanton»).

Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.

  • Steuer: Die Kirchensteuer entfällt je nach Kanton sofort, auf Monatsende oder rückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres (ESTV).
  • Kirchliche Feiern: Taufe, Trauung oder Abdankung in der Kirche sind für Ausgetretene oft nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Das regelt jede Kirche selbst.
  • Wiedereintritt: ist jederzeit möglich, bei der Kirchgemeinde des Wohnorts.
  • Teilaustritt: Römisch-katholische Mitglieder können aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft (Kirchgemeinde, Landeskirche) austreten, ohne sich von der Glaubensgemeinschaft loszusagen (BGE 134 I 75).
  • Kinder: ab 16 Jahren entscheiden sie selbst über ihre Religion (Art. 303 ZGB).

Wir werten den Entscheid nicht. Kirchen erbringen auch soziale Leistungen; diese Seite informiert nur sachlich über Austritt und Kirchensteuer.

Austritts-Paket CHF 9.90

Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Grund oder eine Zustimmung?

Nein. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) erlaubt den Austritt jederzeit und ohne Begründung. Ein Gespräch müssen Sie nicht führen.

Zahlen Firmen auch Kirchensteuer?

In den meisten Kantonen ja. Keine Kirchensteuer für juristische Personen kennen BS, SH, AR, AG und GE (ESTV-Dossier Kirchensteuern, Ziff. 4.1).