Kirchenaustritt: Brief-Vorlage

Was in die Austrittserklärung gehört – mit Gratis-Muster und dem fertigen Paket passend zu Kanton und Konfession.

Gratis-Rechner mit Werten der ESTVAlle 26 KantoneAustritts-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWSTSichere Zahlung über StripeAngaben bleiben im Browser

Steht auf Ihrer letzten Steuerrechnung oder Veranlagung («steuerbares Einkommen Kanton»).

Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.

Muster: Austrittserklärung

Einschreiben
[Kirchgemeinde Ihres Wohnorts, Adresse]

Austrittserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich, [Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Adresse], meinen Austritt aus der [Konfession] Kirchgemeinde [Ort] und aus der [Konfession] Kirche des Kantons [Kanton].

Der Austritt gilt ab Eingang dieses Schreibens. Bitte bestätigen Sie mir den Austritt schriftlich.

Freundliche Grüsse
[Unterschrift]

So treten Sie aus der Kirche aus

  1. Schriftlich erklären: ein kurzer Brief an die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts genügt. Eine Begründung ist nicht nötig. Niemand muss zustimmen (Art. 15 BV).
  2. Eigenhändig unterschreiben. E-Mail oder Telefon reichen meist nicht. Einige Kirchgemeinden verlangen eine Kopie der ID; wer sie beilegt, vermeidet Rückfragen.
  3. Eingeschrieben senden und die Quittung aufbewahren. Das Eingangsdatum zählt für die Steuer.
  4. Bestätigung verlangen und auf der nächsten Steuerrechnung kontrollieren, dass keine Kirchensteuer mehr verrechnet wird.
  5. Kinder: Ab 16 Jahren entscheiden sie selbst (Art. 303 ZGB). Für jüngere Kinder erklären die sorgeberechtigten Eltern den Austritt.

Austritts-Paket CHF 9.90

Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.

Austritts-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wohin schicke ich den Austrittsbrief?

An die Kirchgemeinde (Kirchenpflege bzw. Kirchgemeinderat) Ihres Wohnorts, eigenhändig unterschrieben, am besten eingeschrieben. Die Kirchgemeinde steht meist auf Ihrer Steuerrechnung.

Brauche ich einen Grund oder eine Zustimmung?

Nein. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) erlaubt den Austritt jederzeit und ohne Begründung. Ein Gespräch müssen Sie nicht führen.