Kirchenaustritt: So viel Kirchensteuer sparen Sie

Gratis-Rechner für alle Kantone mit Werten des ESTV-Steuerrechners 2026 – plus Regeln, Fristen und der passende Austrittsbrief.

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Steht auf Ihrer letzten Steuerrechnung oder Veranlagung («steuerbares Einkommen Kanton»).

Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.

So treten Sie aus der Kirche aus

  1. Schriftlich erklären: ein kurzer Brief an die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts genügt. Eine Begründung ist nicht nötig. Niemand muss zustimmen (Art. 15 BV).
  2. Eigenhändig unterschreiben. E-Mail oder Telefon reichen meist nicht. Einige Kirchgemeinden verlangen eine Kopie der ID; wer sie beilegt, vermeidet Rückfragen.
  3. Eingeschrieben senden und die Quittung aufbewahren. Das Eingangsdatum zählt für die Steuer.
  4. Bestätigung verlangen und auf der nächsten Steuerrechnung kontrollieren, dass keine Kirchensteuer mehr verrechnet wird.
  5. Kinder: Ab 16 Jahren entscheiden sie selbst (Art. 303 ZGB). Für jüngere Kinder erklären die sorgeberechtigten Eltern den Austritt.

Kirchensteuer und Austritt in allen 26 Kantonen

KantonKirchensteuer natürliche PersonenFirmen zahlen?Wirkung des Austritts
ZürichJa, obligatorisch für MitgliederJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
BernJa, obligatorisch für MitgliederJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
LuzernJa, obligatorisch für MitgliederJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
UriJa, obligatorisch für MitgliederJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
SchwyzJa, obligatorisch für MitgliederJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
ObwaldenJa, obligatorisch für MitgliederJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
NidwaldenJa, obligatorisch für MitgliederJarückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
GlarusJa, obligatorisch für MitgliederJarückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
ZugJa, obligatorisch für MitgliederJarückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
FreiburgJa, obligatorisch für MitgliederJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
SolothurnJa, obligatorisch für MitgliederJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
Basel-StadtJa, obligatorisch für MitgliederNeinrückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
Basel-LandschaftJa, obligatorisch für MitgliederJarückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
SchaffhausenJa, obligatorisch für MitgliederNeinrückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
Appenzell AusserrhodenJa, obligatorisch für MitgliederNeinröm.-kath. sofort, ev.-ref. auf Ende des Monats
Appenzell InnerrhodenJa, obligatorisch für MitgliederJarückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
St. GallenJa, obligatorisch für MitgliederJaröm.-kath. sofort, ev.-ref. auf Ende des Monats
GraubündenJa, obligatorisch für MitgliederJarückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
AargauJa, obligatorisch für MitgliederNeinrückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
ThurgauJa, obligatorisch für MitgliederJarückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer
TessinNur in einzelnen (Kirch-)GemeindenJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
WaadtNein, keine Kirchensteuer (Finanzierung über ordentliche Steuern)Neinkeine Kirchensteuerfolge (keine bzw. nur freiwillige Kirchensteuer)
WallisNur in einzelnen (Kirch-)GemeindenJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
NeuenburgFreiwilligJasofort mit Eingang der Austrittserklärung
GenfFreiwilligNeinkeine Kirchensteuerfolge (keine bzw. nur freiwillige Kirchensteuer)
JuraJa, obligatorisch für MitgliederJasofort mit Eingang der Austrittserklärung

Quellen: Steuerrechner ESTV (abgefragt am 20.10.2026), ESTV-Dossier «Kirchensteuern». Ohne Vermögenssteuer, ohne Kinder. Werte gerundet.

Austritts-Paket CHF 9.90

Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.

Austritts-Paket erstellen (CHF 9.90)

Wir werten den Entscheid nicht. Kirchen erbringen auch soziale Leistungen; diese Seite informiert nur sachlich über Austritt und Kirchensteuer.

Häufige Fragen

Wie viel Kirchensteuer spare ich mit dem Austritt?

Das hängt von Kanton, Kirchgemeinde, Konfession und Einkommen ab. Beispiel ESTV-Steuerrechner 2026, ledig, steuerbares Einkommen CHF 80'000: Zürich etwa CHF 437, Bern etwa CHF 627 (ev.-ref.), Basel etwa CHF 1'344 pro Jahr. In der Waadt gibt es keine Kirchensteuer.

Ab wann zahle ich keine Kirchensteuer mehr?

In den meisten Kantonen sofort ab Eingang der Austrittserklärung. In NW, GL, ZG, BS, BL, SH, AI, GR, AG und TG wirkt ein Austritt im Laufe des Jahres auf den 31.12. des Vorjahres zurück. In AR und SG endet die Pflicht für Reformierte auf Ende Monat (ESTV-Dossier Kirchensteuern).

Wohin schicke ich den Austrittsbrief?

An die Kirchgemeinde (Kirchenpflege bzw. Kirchgemeinderat) Ihres Wohnorts, eigenhändig unterschrieben, am besten eingeschrieben. Die Kirchgemeinde steht meist auf Ihrer Steuerrechnung.

Brauche ich einen Grund oder eine Zustimmung?

Nein. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) erlaubt den Austritt jederzeit und ohne Begründung. Ein Gespräch müssen Sie nicht führen.

Zahlen Firmen auch Kirchensteuer?

In den meisten Kantonen ja. Keine Kirchensteuer für juristische Personen kennen BS, SH, AR, AG und GE (ESTV-Dossier Kirchensteuern, Ziff. 4.1).

Was kostet das Swissfix-Paket?

Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo. Sie können den Austritt auch mit einem eigenen Brief gratis erklären.