Kirchenaustritt im Kanton Freiburg

Wie viel Kirchensteuer Sie in Fribourg und im Kanton Freiburg sparen, ab wann der Austritt wirkt und wie der Brief aussehen muss.

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Steht auf Ihrer letzten Steuerrechnung oder Veranlagung («steuerbares Einkommen Kanton»).

Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.

Im Kanton Freiburg zahlen Mitglieder der anerkannten Kirchen eine Kirchensteuer. Sie wird zusammen mit den Kantons- und Gemeindesteuern erhoben; jede Kirchgemeinde legt ihren Steuerfuss selbst fest. Wirkung des Austritts auf die Steuer: sofort mit Eingang der Austrittserklärung.

Kirchensteuer pro Jahr in Fribourg (Steuerjahr 2026, Einkommenssteuer)

Steuerbares Einkommenledig, ev.-ref.ledig, röm.-kath.verheiratet, röm.-kath.
CHF 60'000CHF 477CHF 318CHF 216
CHF 80'000CHF 725CHF 483CHF 343
CHF 100'000CHF 971CHF 647CHF 489
CHF 150'000CHF 1'668CHF 1'112CHF 884

Quellen: Steuerrechner ESTV (abgefragt am 20.10.2026), ESTV-Dossier «Kirchensteuern». Ohne Vermögenssteuer, ohne Kinder. Werte gerundet.

So treten Sie aus der Kirche aus

  1. Schriftlich erklären: ein kurzer Brief an die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts genügt. Eine Begründung ist nicht nötig. Niemand muss zustimmen (Art. 15 BV).
  2. Eigenhändig unterschreiben. E-Mail oder Telefon reichen meist nicht. Einige Kirchgemeinden verlangen eine Kopie der ID; wer sie beilegt, vermeidet Rückfragen.
  3. Eingeschrieben senden und die Quittung aufbewahren. Das Eingangsdatum zählt für die Steuer.
  4. Bestätigung verlangen und auf der nächsten Steuerrechnung kontrollieren, dass keine Kirchensteuer mehr verrechnet wird.
  5. Kinder: Ab 16 Jahren entscheiden sie selbst (Art. 303 ZGB). Für jüngere Kinder erklären die sorgeberechtigten Eltern den Austritt.

Austritts-Paket CHF 9.90

Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.

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Häufige Fragen

Wie viel Kirchensteuer zahle ich im Kanton Freiburg?

Laut ESTV-Steuerrechner 2026 zahlt eine ledige Person mit CHF 80'000 steuerbarem Einkommen in Fribourg etwa CHF 725 (ev.-ref.) bzw. CHF 483 (röm.-kath.) pro Jahr. In anderen Gemeinden gilt ein anderer Kirchensteuerfuss.

Ab wann gilt der Kirchenaustritt im Kanton Freiburg für die Steuer?

Sofort mit Eingang der Austrittserklärung (ESTV-Dossier Kirchensteuern, Ziff. 5.2.1).

Wohin schicke ich den Austritt im Kanton Freiburg?

An die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts, eigenhändig unterschrieben und am besten eingeschrieben. Eine Begründung ist nicht nötig.