Kirchenaustritt im Kanton Waadt

Wie viel Kirchensteuer Sie in Lausanne und im Kanton Waadt sparen, ab wann der Austritt wirkt und wie der Brief aussehen muss.

Gratis-Rechner mit Werten der ESTVAlle 26 KantoneAustritts-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWSTSichere Zahlung über StripeAngaben bleiben im Browser

Steht auf Ihrer letzten Steuerrechnung oder Veranlagung («steuerbares Einkommen Kanton»).

Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.

Im Kanton Waadt gibt es keine Kirchensteuer: Die Kultusausgaben bezahlt der Staat aus den ordentlichen Steuern (ESTV, Ziff. 3.1). Ein Austritt senkt Ihre Steuern deshalb nicht. Ausgetretene können aber bei der Wohngemeinde jedes Jahr den Kultusanteil der Gemeindesteuer zurückverlangen; beim Kantonssteueranteil geht das nicht (ESTV, Ziff. 5.2.2). Wirkung des Austritts auf die Steuer: keine Kirchensteuerfolge (keine bzw. nur freiwillige Kirchensteuer).

So treten Sie aus der Kirche aus

  1. Schriftlich erklären: ein kurzer Brief an die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts genügt. Eine Begründung ist nicht nötig. Niemand muss zustimmen (Art. 15 BV).
  2. Eigenhändig unterschreiben. E-Mail oder Telefon reichen meist nicht. Einige Kirchgemeinden verlangen eine Kopie der ID; wer sie beilegt, vermeidet Rückfragen.
  3. Eingeschrieben senden und die Quittung aufbewahren. Das Eingangsdatum zählt für die Steuer.
  4. Bestätigung verlangen und auf der nächsten Steuerrechnung kontrollieren, dass keine Kirchensteuer mehr verrechnet wird.
  5. Kinder: Ab 16 Jahren entscheiden sie selbst (Art. 303 ZGB). Für jüngere Kinder erklären die sorgeberechtigten Eltern den Austritt.

Austritts-Paket CHF 9.90

Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.

Austritts-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie viel Kirchensteuer zahle ich im Kanton Waadt?

Im Kanton Waadt gibt es keine Kirchensteuer.

Ab wann gilt der Kirchenaustritt im Kanton Waadt für die Steuer?

Keine Kirchensteuerfolge (keine bzw. nur freiwillige Kirchensteuer) (ESTV-Dossier Kirchensteuern, Ziff. 5.2.1).

Wohin schicke ich den Austritt im Kanton Waadt?

An die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts, eigenhändig unterschrieben und am besten eingeschrieben. Eine Begründung ist nicht nötig.