Wie viel Kirchensteuer Sie in Lausanne und im Kanton Waadt sparen, ab wann der Austritt wirkt und wie der Brief aussehen muss.
Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.
Im Kanton Waadt gibt es keine Kirchensteuer: Die Kultusausgaben bezahlt der Staat aus den ordentlichen Steuern (ESTV, Ziff. 3.1). Ein Austritt senkt Ihre Steuern deshalb nicht. Ausgetretene können aber bei der Wohngemeinde jedes Jahr den Kultusanteil der Gemeindesteuer zurückverlangen; beim Kantonssteueranteil geht das nicht (ESTV, Ziff. 5.2.2). Wirkung des Austritts auf die Steuer: keine Kirchensteuerfolge (keine bzw. nur freiwillige Kirchensteuer).
Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.
Im Kanton Waadt gibt es keine Kirchensteuer.
Keine Kirchensteuerfolge (keine bzw. nur freiwillige Kirchensteuer) (ESTV-Dossier Kirchensteuern, Ziff. 5.2.1).
An die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts, eigenhändig unterschrieben und am besten eingeschrieben. Eine Begründung ist nicht nötig.