Kirchenaustritt im Kanton Zug

Wie viel Kirchensteuer Sie in Zug und im Kanton Zug sparen, ab wann der Austritt wirkt und wie der Brief aussehen muss.

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Steht auf Ihrer letzten Steuerrechnung oder Veranlagung («steuerbares Einkommen Kanton»).

Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.

Im Kanton Zug zahlen Mitglieder der anerkannten Kirchen eine Kirchensteuer. Sie wird zusammen mit den Kantons- und Gemeindesteuern erhoben; jede Kirchgemeinde legt ihren Steuerfuss selbst fest. Wirkung des Austritts auf die Steuer: rückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer.

Kirchensteuer pro Jahr in Zug (Steuerjahr 2026, Einkommenssteuer)

Steuerbares Einkommenledig, ev.-ref.ledig, röm.-kath.verheiratet, röm.-kath.
CHF 60'000CHF 153CHF 152CHF 113
CHF 80'000CHF 236CHF 234CHF 172
CHF 100'000CHF 338CHF 335CHF 238
CHF 150'000CHF 620CHF 615CHF 420

Quellen: Steuerrechner ESTV (abgefragt am 20.10.2026), ESTV-Dossier «Kirchensteuern». Ohne Vermögenssteuer, ohne Kinder. Werte gerundet.

So treten Sie aus der Kirche aus

  1. Schriftlich erklären: ein kurzer Brief an die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts genügt. Eine Begründung ist nicht nötig. Niemand muss zustimmen (Art. 15 BV).
  2. Eigenhändig unterschreiben. E-Mail oder Telefon reichen meist nicht. Einige Kirchgemeinden verlangen eine Kopie der ID; wer sie beilegt, vermeidet Rückfragen.
  3. Eingeschrieben senden und die Quittung aufbewahren. Das Eingangsdatum zählt für die Steuer.
  4. Bestätigung verlangen und auf der nächsten Steuerrechnung kontrollieren, dass keine Kirchensteuer mehr verrechnet wird.
  5. Kinder: Ab 16 Jahren entscheiden sie selbst (Art. 303 ZGB). Für jüngere Kinder erklären die sorgeberechtigten Eltern den Austritt.

Austritts-Paket CHF 9.90

Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.

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Häufige Fragen

Wie viel Kirchensteuer zahle ich im Kanton Zug?

Laut ESTV-Steuerrechner 2026 zahlt eine ledige Person mit CHF 80'000 steuerbarem Einkommen in Zug etwa CHF 236 (ev.-ref.) bzw. CHF 234 (röm.-kath.) pro Jahr. In anderen Gemeinden gilt ein anderer Kirchensteuerfuss.

Ab wann gilt der Kirchenaustritt im Kanton Zug für die Steuer?

Rückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres: Austritt bis 31.12.2026 = schon 2026 keine Kirchensteuer (ESTV-Dossier Kirchensteuern, Ziff. 5.2.1).

Wohin schicke ich den Austritt im Kanton Zug?

An die Kirchgemeinde Ihres Wohnorts, eigenhändig unterschrieben und am besten eingeschrieben. Eine Begründung ist nicht nötig.