Kirchenaustritt mit Kindern

Wer den Austritt für Kinder erklärt, was ab 16 gilt und was in den Brief gehört.

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Steht auf Ihrer letzten Steuerrechnung oder Veranlagung («steuerbares Einkommen Kanton»).

Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.

Die Regeln

  • Unter 16: Über die religiöse Erziehung verfügen die Eltern (Art. 303 Abs. 1 ZGB). Den Austritt erklären die sorgeberechtigten Eltern. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterschreiben am besten beide.
  • Ab 16: Jugendliche entscheiden selbst über ihr religiöses Bekenntnis (Art. 303 Abs. 3 ZGB). Sie unterschreiben ihren Austritt selbst; die Eltern können ihn nicht mehr für sie erklären.
  • Gleicher Brief: Kinder unter 16 können im Austrittsbrief der Eltern mit Namen und Geburtsdatum aufgeführt werden.
  • Steuer: Kinder ohne eigenes Einkommen zahlen keine Kirchensteuer. Der Austritt ändert für sie steuerlich meist nichts, beendet aber die Mitgliedschaft.

Was in den Brief gehört

Name, Geburtsdatum und Adresse der Eltern, Name und Geburtsdatum jedes Kindes unter 16, der Satz, dass die Kinder ebenfalls austreten, Unterschrift beider Sorgeberechtigten und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Das Austritts-Paket hat dafür ein eigenes Feld.

Wir werten den Entscheid nicht. Kirchen erbringen auch soziale Leistungen; diese Seite informiert nur sachlich über Austritt und Kirchensteuer.

Austritts-Paket CHF 9.90

Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.

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Weiter: Austrittsbrief-Vorlage · Kirchensteuer nach Kanton · Folgen des Austritts · Austritt vor Jahresende · Austritt mit Kindern · Austritt per E-Mail?

Häufige Fragen

Kann ein Elternteil allein austreten und die Kinder abmelden?

Den eigenen Austritt erklärt jede Person für sich. Für die Kinder sollte bei gemeinsamer Sorge die Zustimmung beider Eltern vorliegen, sonst kann die Kirchgemeinde nachfragen.

Muss mein 17-jähriges Kind selbst unterschreiben?

Ja. Ab 16 Jahren entscheidet es selbst (Art. 303 Abs. 3 ZGB) und unterschreibt die Erklärung eigenhändig.