Was meist verlangt wird und wie Sie den Austritt sicher gültig machen.
Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.
Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Die meisten Kirchgemeinden verlangen dafür eine eigenhändige Unterschrift. Eine einfache E-Mail genügt deshalb oft nicht, und die Kirchgemeinde fordert dann einen unterschriebenen Brief nach. Für die Steuer zählt erst die gültige Erklärung, so geht Zeit verloren.
Einige Landeskirchen und Kirchgemeinden bieten Formulare zum Herunterladen an. Meist müssen auch diese ausgedruckt, unterschrieben und per Post geschickt werden. Ob die eigene Kirchgemeinde etwas anderes akzeptiert, steht in ihrer Kirchenordnung oder auf ihrer Website.
Eine Begründung braucht es nicht, und niemand muss zustimmen (Art. 15 BV).
Wir werten den Entscheid nicht. Kirchen erbringen auch soziale Leistungen; diese Seite informiert nur sachlich über Austritt und Kirchensteuer.
Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.
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Das entscheidet die Kirchgemeinde. Viele akzeptieren es nicht. Mit einem eingeschriebenen Brief sind Sie auf der sicheren Seite.
Nein, der Austritt muss schriftlich erklärt werden.