Kirchenaustritt per E-Mail oder online?

Was meist verlangt wird und wie Sie den Austritt sicher gültig machen.

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Steht auf Ihrer letzten Steuerrechnung oder Veranlagung («steuerbares Einkommen Kanton»).

Kanton, Konfession und Einkommen wählen – Sie sehen sofort, wie viel Kirchensteuer Sie pro Jahr zahlen.

Kurz gesagt

Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Die meisten Kirchgemeinden verlangen dafür eine eigenhändige Unterschrift. Eine einfache E-Mail genügt deshalb oft nicht, und die Kirchgemeinde fordert dann einen unterschriebenen Brief nach. Für die Steuer zählt erst die gültige Erklärung, so geht Zeit verloren.

Online-Formulare

Einige Landeskirchen und Kirchgemeinden bieten Formulare zum Herunterladen an. Meist müssen auch diese ausgedruckt, unterschrieben und per Post geschickt werden. Ob die eigene Kirchgemeinde etwas anderes akzeptiert, steht in ihrer Kirchenordnung oder auf ihrer Website.

Der sichere Weg

  1. Kurzen Brief an die Kirchgemeinde des Wohnorts schreiben (Name, Geburtsdatum, Adresse, Konfession, Austrittserklärung, Bitte um Bestätigung).
  2. Von Hand unterschreiben, auf Wunsch ID-Kopie beilegen.
  3. Eingeschrieben senden und die Quittung aufbewahren.

Eine Begründung braucht es nicht, und niemand muss zustimmen (Art. 15 BV).

Wir werten den Entscheid nicht. Kirchen erbringen auch soziale Leistungen; diese Seite informiert nur sachlich über Austritt und Kirchensteuer.

Austritts-Paket CHF 9.90

Austrittserklärung passend zu Kanton und Konfession (auch Teilaustritt aus der Kirchgemeinde nach BGE 134 I 75), Bitte um Bestätigung, Erinnerungsbrief und Mitteilung ans Steueramt. Als PDF, sofort im Browser, mit Hilfe zur Adresse der Kirchgemeinde.

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Weiter: Austrittsbrief-Vorlage · Kirchensteuer nach Kanton · Folgen des Austritts · Austritt vor Jahresende · Austritt mit Kindern · Austritt per E-Mail?

Häufige Fragen

Ist eine eingescannte Unterschrift per E-Mail gültig?

Das entscheidet die Kirchgemeinde. Viele akzeptieren es nicht. Mit einem eingeschriebenen Brief sind Sie auf der sicheren Seite.

Kann ich telefonisch austreten?

Nein, der Austritt muss schriftlich erklärt werden.